Verleih- und Kursbedingungen
für die Vermietung von SUP Boards und Ausrüstung sowie die Teilnahme an SUP Kursen von trick17, Stand: 30.04.2020
1. Mietgegenstand
Der Vermieter betreibt einen Verleih von Stand Up Paddle Boards und überlässt bei bestehender Verfügbarkeit dem Mieter ein Paddle Board incl. Paddel und Schwimmweste zu den in der Preisliste angeführten Konditionen. Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr, eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
2. Nutzung
Der Mieter bestätigt die Richtigkeit der angegebenen Personalien. Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter das Paddle Board dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden. Die Nutzung des Paddle Boards darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Gewässerabschnitten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.
3. Preise
Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Paddle Boards erfolgt keine anteilige Refundierung des Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Wird das Paddle Board nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede angefangene Stunde zu zahlen.
4. Haftung des Mieters
Die Nutzung des Paddle Boards erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe des Paddle Boards und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände im Sinne des Punkt 2. Mit der Übernahme des Paddle Boards erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem das Paddle Board zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten.
5. Diebstahl/Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet.
6. Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückstellung des Paddle Boards unverzüglich anzuzeigen und im Falle eines Diebstahles dies dem Vermieter weiterzuleiten sowie die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
7. Gefahren beim Stand Up Paddling
Der Mieter wird vom Vermieter vorab über alle möglichen Gefahren auf dem jeweiligen Gewässer aufgeklärt. Insbesondere zählen dazu der Umgang mit Schiffsverkehr, Wellenschlag, Strömungen sowie Windanfälligkeit des Paddleboards.
8. Teilnahme an Stand Up Paddle Kursen
Der Kursteilnehmer versichert, dass er/sie körperlich gesund und ein sicherer Schwimmer ist. Weiterhin stellt der Teilnehmer den Veranstalter sowie den Übungsleiter des Veranstalters von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind herbei sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die er/sie oder seine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiterhin stelle der Kursteilnehmer die Veranstalter, Ausrichter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden infolge seiner/ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Schwimmweste zu tragen, ein Nichtanlegen der Schwimmweste erfolgt auf eigene Gefahr.